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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist gekennzeichnet durch ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis. Der Einzelne steht den staatlichen Behörden gegenüber, die untere Behörde hat sich mit der nächsthöheren Behörde auseinanderzusetzen. Daraus resultieren mannigfache Streitigkeiten. Kleinere Städte oder Gemeinden verfügen häufig in ihren Ämtern über keine ausreichende juristische Expertise, insbesondere bei schwierigen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Kommunalrechts, Bau- und Ordnungsrecht, der Erhebung und Beitreibung von Abgaben und im Umgang mit der nächsthöheren Behörde, die in aller Regel über ein Rechtsamt verfügt. Kleinere Städte und Gemeinden sind daher auf externe juristische Beratung angewiesen.

Wir verstehen daher unsere Aufgabe darin, unkomplizierte Hilfestellung bei juristischen Fragestellungen zu leisten, notwendigen Schriftverkehr und behördliche Maßnahmen vorzubereiten und bei gerichtlichen Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten die Interessen unserer Mandanten unter Berücksichtigung der dort vorherrschenden langen Verfahrensdauer so zu wahren, dass auch am Ende eines solchen langwierigen Rechtsstreits das angestrebte Ziel erreicht wird.

 

Als Ansprechpartner wenden Sie sich vertrauensvoll an:

DR. JOCHEN KLEIKAMP

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

BEATRICE DUDEK-MOSERT

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht