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Gesellschaftsrecht

In Gesellschaften gibt es häufig unterschiedliche Interessen der einzelnen Gesellschafter, die den Ausgangspunkt von Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander oder gegenüber der Gesellschaft sein können. Diese Streitigkeiten beschädigen oft die Gesellschaft in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung. Teilweise nehmen diese Streitigkeiten auch ein existenzgefährdendes Ausmaß an. Bekannte Beispiele gibt es aus der Vergangenheit auch in größeren familiengeführten Konzernen.

Eine Vielzahl von Streitigkeiten lässt sich durch eine sachgerechte Vertragsgestaltung vermeiden, die insbesondere die Interessen der Gesellschaft im Blick hat. Dies betrifft nicht nur den Gesellschaftsvertrag selbst, sondern auch die Verträge mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern, Geschäftsordnungen für die Gesellschaftsgremien, die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und schließlich die Regelungen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge. Diese gewährleisten wir durch eine seit Jahren bewährte Erfahrung und Expertise bei der Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Verträge als auch der erbrechtlichen Nachfolgeregelungen.

Gleichwohl lässt sich nicht in allen Fällen eine rechtliche Auseinandersetzung vermeiden. In diesen Fällen steht für uns die umfassende Beratung unter Berücksichtigung der Interessen der beratenen Partei als auch den Folgen für die betroffenen Gesellschaft im Vordergrund.

 

Als Ansprechpartner wenden Sie sich vertrauensvoll an:

DR. JOCHEN KLEIKAMP

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht