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Strafrecht

Als Strafrecht bezeichnet man im deutschen Recht ein Rechtsgebiet, dass bestimmte menschliche Rechtshandlungen (Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm abweichendes Verhalten unter Strafe stellt.

Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie z.B. das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum sowie die Sicherheit und Integrität des Staates. Strafrecht bedeutet nicht nur die Ahndung von Kapitalstraftaten wie Mord und Totschlag. Insbesondere im Straßenverkehr kann ein Moment der Unachtsamkeit bei Verursachung eines Unfalls und Verletzung anderer Personen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für den Fahrzeugführer mit sich bringen.

Wichtig ist, dass das Strafverfahren nicht erst im Verhandlungssaal vor dem Strafrichter beginnt. Einem erfahrenen Strafverteidiger gelingt es häufig, ein Strafverfahren durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Darum ist es wichtig, als Beschuldigter einer Straftat so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu beauftragen.

Herr Rechtsanwalt Norbert Meyer ist seit vielen Jahren in allen Bereichen des Strafrechts erfolgreich tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht gelingt es ihm regelmäßig mit der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren oder im Zuge der Hauptverhandlung bei Gericht Deals zugunsten unserer Mandanten zu schließen.

Daneben vertritt Fachanwalt für Strafrecht Norbert Meyer auch Opfer von Straftaten bei der Wahrung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Täter. Er berät Sie kompetent und vertrauensvoll bei allen strafrechtlichen Fragestellungen und verteidigt oder vertritt Sie insbesondere bei folgenden strafrechtlichen Problemen:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Opferstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht

Mit unserem ständig aktualisierten Wissen und unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne für die Beantwortung Ihrer Fragen und Lösung Ihrer rechtlichen Probleme in allen Bereichen des Strafrechts zur Verfügung.

 

Als Ansprechpartner wenden Sie sich vertrauensvoll an:

NORBERT MEYER

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht