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Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich im Wesentlichen mit der Weitergabe von Vermögen im Todesfall. Doch dabei erfüllt der Erbfall nicht immer die gewünschten Folgen. Etwa dann, wenn der Erblasser seinen eigenen Nachkommen die Erbschaft versagt und unerwartet fremde Personen begünstigt oder die notwendige Vorsorge auf den Todesfall zu Lebzeiten unterlassen hat. Dann können Konstellationen entstehen, die oft zu einem großen Familienkonflikt führen können. 

Vor dem Erbfall beraten wir Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen sowie der lebzeitigen Übertragung von Vermögen aus warmer Hand im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Nach dem Erbfall unterstützen wir Sie insbesondere bei der Regelung und Auseinandersetzung der Erbschaft und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Auch im Vorfeld ist eine umfassende Beratung von Vorteil. So ist kaum bekannt, dass Vorsorgevollmachten sehr sinnvoll sind. Lebenspartner haben im Krankheitsfalle gegenüber den behandelnden Ärzten kaum ein Recht auf Information. Auch ein Zugriff auf beispielsweise das Konto ist ohne Vollmacht nicht möglich. Selbst Ehepartner haben nicht per Gesetz eine umfassende Vollmacht für jeweils den anderen sodass im Notfall mitunter eine gerechte Pflege oder Besorgung der alltäglichen Angelegenheiten nicht möglich ist. Hier beraten wir Sie gerne.

Denn gerade für Unternehmer stellen sich besondere Herausforderungen, sofern die Nachfolge noch nicht geregelt ist oder im Krankheitsfalle der Unternehmer nicht einsatzfähig ist. Hier ist insbesondere ein reibungsloser Übergang rechtzeitig sicherzustellen, sodass auch in einem Unglücksfall die Existenz gesichert ist. Hierzu beraten wir Sie umfassend und können auch einen sogenannten „Notfallkoffer“, der speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist, zusammenstellen der im Notfall die Aufrechterhaltung des Unternehmens garantiert.

Wir helfen Ihnen insbesondere bei

  • Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften
  • Beantragung von Erbscheinen
  • Erbenermittlung und Auslegung von Testamenten
  • Erbschaftssteuerlichen Fragen
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gründung von Stiftungen
  • Internationales Erbrecht.
  • Lebzeitigen Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge
  • Nachfolgeregelungen bei Unternehmen und Gesellschaften
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Teilungsversteigerungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügungen

Wir empfehlen, Ihren Nachlass frühzeitig durch anwaltliche Beratung so sicher zu gestalten, dass spätere Probleme bei der Abwicklung des Nachlasses verhindert werden.

 

Als Ansprechpartner wenden Sie sich vertrauensvoll an:

CHRISTIAN BARTSCH

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht