ÜBER 30 JAHRE IN DRESDEN

Kindergarten- und Schulrecht

Im Kindergartenrecht beraten und vertreten wir Sie umfassend in sämtlichen Fällen, die mit der Betreuung des Kindes in der Kindertagesstätte vorkommen und die daraus resultierenden Rechtsprobleme und Rechtsfragen.

Wir haben uns dabei seit vielen Jahren auf die Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher, Jugendpflegern und Streetworkern sowie die Beratung und Vertretung von Kindertagesstätten auf dem Bereich des Kindeswohls, des Sorgerechts und der Aufsichtspflicht spezialisiert. Wir vertreten aber auch Familien bei der Durchsetzung eines Betreuungsanspruches oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüche bei Verletzung der Aufsichtspflicht.

Auch im Schulrecht stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Das Schulrecht verlangt häufig danach, dass Schulleitung oder Lehrkräfte für rechtliche Fragen sensibilisiert werden. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte gegenüber Schulen und Hochschulen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor den Verwaltungsgerichten zu vertreten. Wir unterstützen Sie insbesondere bei

  • Betreuungsanspruch
  • Aufsichtspflichtverletzungen
  • schulischen Lastenausgleich
  • Mobbing
  • Schulausschluss und Disziplinarmaßnahmen
  • Prüfungsanfechtung
  • Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe
  • Studienplatzklagen.

Auch halten wir regelmäßig Vorträge für kommunale Träger, Kindertagesstätten und Horteinrichtungen sowie Jugendämtern und bilden dabei die Erzieher und Fachkräfte zu rechtssicherem Handeln im Umgang mit Kindern und Eltern aus.

Als Ansprechpartner wenden Sie sich vertrauensvoll an:

CHRISTIAN BARTSCH

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht