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Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

Das allgemeine Zivilrecht regelt im Allgemeinen die Beziehungen von Personen untereinander und beinhaltet im Wesentlichen das Vertragsrecht – wobei es keine Rolle spielt, ob dieser offline oder online abgeschlossen wurde. Verträge des alltäglichen Lebens begegnen einem täglich in mehrfacher Weise, allen voran beim Kauf von Waren oder Dienst- sowie Werkleistungen. Aber auch Abwehr-, Herausgabe- und Unterlassungsansprüche fallen darunter.

Hierunter treten immer wieder Probleme auf die sich um den Kaufpreis und die Bezahlung drehen. Hierbei können wir die Zahlung geltend machen oder auch eine unberechtigte Zahlung abwehren. Sei es, weil es keinen gültigen Vertrag gibt, der Preis in der Höhe nicht vereinbart wurde oder weil Ihnen Mängelrechte zustehen. Mängel können hierbei zum Beispiel eine Nicht- oder Schlechtleistung sein. Im Kaufvertrag kann die Ware beschädigt oder mangelhaft sein, bei einem Dienstvertrag die Tätigkeit nicht den vereinbarten Anforderungen entsprechen oder das herzustellende Werk ist nicht nutzbar oder fehlerhaft. Auch der Rücktritt und Widerruf vom Vertrag bedarf einer genauen rechtlichen Prüfung.

Häufige Themen sind insbesondere:

  • Arbeitsverträge
  • Autokauf
  • Bauverträge
  • Internet- und Mobilfunkanbieter
  • Mietrecht
  • Kaufrecht
  • Kindergartenverträge
  • Online Warenbestellung
  • Schadensersatzansprüche
  • Reiserecht

Ein besonders breites Gebiet des Zivilrechts betrifft daher auch die Gestaltung und Prüfung von Verträgen jeglicher Art, insbesondere auch hinsichtlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die oftmals in Verträgen zu finden sind. Dies sind vorformulierte Klauseln, die mehrfach in Verträgen verwendet werden, jedoch im Einzelfall bei Unternehmen schon bei einmaliger Anwendung als AGB eingestuft werden. Mit der Folge, dass das AGB-Recht Anwendung findet, welches durch eine Vielzahl auch höchstrichterlicher Entscheidungen sehr kundenfreundlich ausgearbeitet wurde. Hier ist ein Überblick und eine Prüfung nur durch einen Rechtsanwalt möglich. Hierbei prüfen wir sowohl Ihre Verträge auf die Vereinbarkeit mit dem AGB-Recht als auch abgeschlossene Verträge, ob Sie diese Verträge benachteiligen.

Ebenfalls in den Bereich des Zivilrechts gehört die Geltendmachung von Herausgabe- oder Unterlassungsansprüchen. Hierbei fallen zum Beispiel die Herausgabe von Grundstücksflächen, Unterlagen und Dokumenten, Gegenständen, Dokumenten oder auch elektronischen Dateien. Bei Unterlassungsansprüchen kommen regelmäßig wertende oder negative Äußerungen in Betracht aber auch Verhaltensweisen wie Lärm, Kontaktaufnahme oder Geruchsbelästigungen.

Als Ansprechpartner können Sie sich vertrauensvoll an jeden unserer Rechtsanwälte wenden.

Natürlich kann die Homepage nur einen kleinen Überblick verschaffen, da jeder Fall individuell zu betrachten und zu prüfen ist. Sprechen Sie uns hierzu einfach über unser Kontaktformular an. Unsere Rechtsanwälte melden sich innerhalb von spätestens 48 Stunden bei Ihnen zurück.