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Sport- und Vereinsrecht

Das Sport- und Vereinsrecht umfasst die Verbindung des allgemeinen und staatlichen Rechtes auf den Sport und das von den Sportverbänden und Sportvereinen autonom gesetzte Satzungs- und Ordnungsrecht. Insbesondere das Sportrecht ist kein typisches Rechtsgebiet, welches sich nur einen bestimmten Bereich des Rechts zuordnen lässt. Vielmehr ist es praxisorientiert und auf viele Rechtsgebiete bezogen.

Ein Verein gibt die Möglichkeit, gemeinsame Interessen zu pflegen und sich dabei zusammen mit anderen im Ehrenamt zu engagieren. Das Vereinsrecht gibt dazu aber im Bürgerlichen Gesetzbuch nur einen groben Rahmen vor. Dieser Rahmen wird unter anderem durch die Vereinssatzung ausgefüllt. Wir beraten erfolgreich Sportler, Vereine und Fachverbände. Dabei wenden wir das Fachwissen unserer Rechtsanwälte zielorientiert auf die Besonderheiten des Sports an.

Unsere Rechtsanwälte engagieren sich selbst jahrelang ehrenamtlich mit hoher Begeisterung leidenschaftlich für den Sport, so dass wir die gesammelte Erfahrung im Ehrenamt und unsere Kenntnisse des Rechtes zusammenführen und Ihnen kompetent hilfreich zur Verfügung stehen. 

Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen
  • Erstellung von Vereinssatzungen und Ordnungen
  • Rechtsfragen zu Verbandsregelungen
  • Sportarbeitsrecht
  • Sportrechtlicher Schadensersatz und Haftung
  • Vereinsgründung/-auflösung
  • Zusammenschluss von Vereinen (Verschmelzung, Spaltung, Fusion)

 

Als Ansprechpartner wenden Sie sich vertrauensvoll an:

CHRISTIAN BARTSCH

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht

NORBERT MEYER

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht