ÜBER 30 JAHRE IN DRESDEN

Bau- und Architektenrecht

Rechtsstreitigkeiten im Bau- und Architektenrecht sind oft langwierig und deren Ergebnis selten vorhersehbar, da auch während eines laufenden Rechtsstreits immer neue Einwendungen erhoben werden können. Der Unternehmer ist im Rahmen der Verjährungsfrist berechtigt, auch neue Nachtragsforderungen nachzuschieben oder seine Rechnung zu überarbeiten. Der Auftraggeber kann umgekehrt neue Mängel oder sonstige Gegenansprüche geltend machen, die bei der Einleitung eines Rechtsstreites noch nicht bekannt waren.

Rechtsstreitigkeiten sind daher häufig mit einem unübersehbaren Kostenrisiko behaftet. Dieses wird dadurch verschärft, dass auf der Baustelle arbeitsteilig gearbeitet und daher im Falle eines Rechtsstreits auch anderen am Bau beteiligten Unternehmen, Architekten und Fachplanern der Streit verkündet wird. Zur Aufklärung der wechselseitig geltend gemachten Ansprüche werden regelmäßig Sachverständigengutachten benötigt. Die Gerichte sind mit solchen Konstellationen oft überfordert, sodass sich Rechtsstreitigkeiten oft über mehrere Jahre hinziehen können.

Wir verstehen unsere Hauptaufgabe daher darin, nach Möglichkeit einen solchen Rechtsstreit zu vermeiden. Häufig führen Vergleichsgespräche mit der Gegenpartei und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu einem besseren Ergebnis. Dieses steht für uns im Vordergrund. In manchen Fällen lässt sich ein gerichtliches Verfahren nicht vermeiden. Dann werden wir in jeder Lage des Verfahrens mit unseren Mandanten die bestehenden Risiken aufzeigen, bewerten und zusammen mit unseren Mandanten die für ihn bestmögliche Prozessstrategie entwickeln. Dazu bedarf es einer langjährigen Erfahrung, die wir in einer Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen nachgewiesen haben.

Häufige Themen im Baurecht sind insbesondere:

  • Abnahme
  • Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens
  • Erstellung und Prüfung der Schlussrechnung
  • Gewährleistungsansprüche
  • Mängelansprüche
  • Nachträge
  • Prüfung von Verträgen
  • Regressansprüche
  • Schadensersatzansprüche
  • Vorabuntersuchung durch einen Sachverständigen

Darum beauftragen uns nicht nur einzelne Bauherren, sondern auch mittelständische Unternehmen, Baukonzerne und Ingenieure sowie öffentliche Auftraggeber mit der Durchsetzung ihrer Interessen.

 

Als Ansprechpartner wenden Sie sich vertrauensvoll an:

DR. JOCHEN KLEIKAMP

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

BEATRICE DUDEK-MOSERT

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht