ÜBER 30 JAHRE IN DRESDEN

Vor Gericht ist wie auf hoher See

So wie es im Volksmund heißt „vor Gericht ist wie auf hoher See“, so unterschiedlich urteilen Gerichte in gleichen Sachverhalten. Betriebe können üblicherweise eine Betriebsschließungsversicherung abschließen und haben nun gehofft, dass die behördliche Schließung der Betriebe in der Corona-Pandemie zu einem kleinen finanziellen Ausgleichsanspruch aus der Versicherung führt. Während wir Anfang März für einen Freizeitpark einen solchen Anspruch vor dem Landgericht Darmstadt erfolgreich durchsetzen konnten, wird das Landgericht Osnabrück den von uns geltend gemachten Anspruch für ein Hotel bei völlig identischen Klauseln im Versicherungsvertrag leider abweisen. So wird sich sicher irgendwann der BGH mit dieser Rechtsfrage auseinandersetzen müssen.