ÜBER 30 JAHRE IN DRESDEN

Vertragsgestaltung im Tierschutzverein

In Deutschland leben ca. 38 Millionen Haustiere. Daher sind oftmals auch Haustiere Gegenstand unserer rechtlichen Beratung. Dabei geht es häufig um Risiken der Zucht, insbesondere bei Pferden. Aber auch um Auflagen für die Hundehaltung, artgerechte Haltung, die Entscheidung, wo das Haustier nach einer Trennung verbleiben darf oder ganz klassisch um die Halterhaftung nach Unfällen mit Tieren.

Heute möchten wir uns aber einem etwas unbeobachteten Thema widmen. Genauer um Hunde aus Tierheimen oder dem Tierschutz. Hierzu werden Verträge geschlossen, die häufig äußerst knapp sind und von beiden Seiten nur unzureichend gelesen werden. Gerade hier ist jedoch eine genaue rechtliche Beratung, insbesondere für Tierschutzvereine, die mit Spenden ihre wertvolle Arbeit finanzieren, dringend anzuraten. Je nach "Vertragsgestaltung" oder eben "Nicht-Gestaltung!" kann es dazu führen, dass der Tierschutzverein für entstandene Tierarztkosten haftet! Eine Haftung kann sich dann im Einzelfall auf mehrere Tausend Euro belaufen.

Dies werden im Zweifel weder der Unterstützer noch der Verein wollen. Zwar kann man einen Vertrag dahingehend auslegen, was die Parteien eines Vertrages tatsächlich gewollt haben. Jedoch setzt das Recht hierbei enge Grenzen. Gerne sind wir bei der Beratung und Prüfung derartiger Verträge behilflich.

Da sich unsere Anwälte selber Tiere halten, können Sie sicher sein, dass auch Ihre „Felle“ bei uns in den richtigen Händen sind.