ÜBER 30 JAHRE IN DRESDEN

Corona Masken versus Kindeswohl

Während der Corona-Pandemie hatten wir berichtet, dass das Amtsgericht Weimar als auch das AG Weilheim auf Antrag der Eltern schulische Maßnahmen zum Tragen einer Maske und weiteren Corona-Bestimmungen mit der Begründung des Kindeswohls aufgehoben hatten. Diese Urteile hatten für einen großen Aufschrei gesorgt. Wie wir bereits vermutet hatten, wurden gegen sämtliche Urteile Rechtsmittel eingelegt.

Der BGH hat nunmehr in dem Beschluss des XII. Zivilsenats vom 06.10.2021, Az.: XII ARZ 35/21, höchstrichterlich entschieden, dass Familiengerichte grundsätzlich nicht befugt sind, Corona-Maßnahmen an Schulen außer Kraft zu setzen.

Familienrichter können demnach gegenüber schulischen Behörden prinzipiell keine Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls erlassen. Die gerichtliche Kontrolle in diesem Bereich obliege ausschließlich den Verwaltungsgerichten.