ÜBER 30 JAHRE IN DRESDEN

Kosten

Unsere Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Anhand des Streitwertes werden die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Gebühren erhoben.

Für eine Erstberatung dürfen wir eine Gebühr in Höhe zwischen 190,00 € bis maximal 250,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer berechnen.

Je nach Art und Umfang des Mandats besteht auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen. Hierbei erheben wir ein mit Ihnen vereinbartes Stundenhonorar.

Wir weisen im Vorfeld unserer Beratung stets transparent auf die Kosten hin und klären Sie hierzu gesondert auf.

Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, so besteht auch die Möglichkeit, Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Auch hier sind wir bei der Aufklärung und Beantragung behilflich, damit Sie zu Ihrem Recht kommen können.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, so stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.